
Auto angemeldet verkaufen – Abmeldung übernehmen wir
Sie können Ihr Auto angemeldet verkaufen. Wir übernehmen die Abmeldung kostenlos bei der Zulassungsstelle und senden Ihnen die Abmeldebestätigung zu.
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Sie müssen Ihr Auto nicht vor dem Verkauf abmelden. Wir übernehmen die Abmeldung kostenlos bei der Zulassungsstelle und senden Ihnen die Abmeldebestätigung – digital und postalisch.
So sparen Sie sich einen Termin bei der Zulassungsstelle, die Wartezeit und den Aufwand. Ihre Kfz-Versicherung endet automatisch mit der offiziellen Abmeldung.
Dieser Weg ist für viele Verkäufer der bequemste: Sie nutzen das Fahrzeug bis zur Übergabe weiter, profitieren von vollem Versicherungsschutz und überlassen uns die Formalitäten.
Warum angemeldet verkaufen?
Ein angemeldetes Fahrzeug ist während der Verkaufsphase weiter versichert und fahrbereit – praktisch, wenn Sie das Fahrzeug bis zur Übergabe noch nutzen möchten.
Der Verkauf ist genauso einfach wie bei einem abgemeldeten Fahrzeug. Der einzige Unterschied: Wir übernehmen die Abmeldung für Sie.
So läuft die Abmeldung ab
Bei der Übergabe entnehmen wir die Kennzeichen und senden sie an die Zulassungsstelle. Die Abmeldung erfolgt noch am gleichen oder nächsten Werktag.
Sie erhalten die Abmeldebestätigung per E-Mail und auf Wunsch postalisch. Mit dieser Bestätigung informieren Sie Ihre Versicherung – bei vielen Versicherern läuft die Kündigung automatisch.
Versicherung und Steuern
Die Kfz-Versicherung endet automatisch mit der offiziellen Abmeldung. Für die Kfz-Steuer wird der Betrag ab dem Abmeldedatum tagesgenau berechnet – Sie zahlen also nur bis zur Abmeldung.
Falls Sie während der Verkaufsphase einen Schaden verursachen, greift Ihre Kfz-Versicherung weiterhin – das ist ein wichtiger Vorteil gegenüber dem Verkauf eines abgemeldeten Fahrzeugs.
Versicherungsschutz in der Verkaufsphase
Solange das Fahrzeug angemeldet ist, greift Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung vollständig – auch wenn Sie das Fahrzeug noch selbst nutzen. Bei Kaskoversicherung gilt zusätzlich der volle Kaskoschutz.
Erst mit der offiziellen Abmeldung endet der Versicherungsschutz. Ab diesem Zeitpunkt darf das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen – es sei denn, es ist für die Abholung durch uns auf einem Transporter.
Was passiert mit den Kennzeichen?
Bei der Übergabe entnehmen wir die Kennzeichen für die Abmeldung. Sie werden bei der Zulassungsstelle entstempelt und uns zurückgesandt. Auf Wunsch können wir Ihnen die entstempelten Kennzeichen nach der Abmeldung zusenden.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten – etwa für ein neues Fahrzeug – lassen wir es bei der Zulassungsstelle reservieren. Die Reservierungsgebühr beträgt je nach Zulassungsstelle etwa 10 bis 30 Euro.
Kfz-Steuer: Erstattung und Abrechnung
Die Kfz-Steuer wird tagesgenau bis zum Abmeldedatum berechnet. Wenn Sie die Steuer im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie automatisch eine anteilige Erstattung durch das zuständige Hauptzollamt.
Die Erstattung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Bei nicht gemeldeter Adressänderung kann sich die Erstattung verzögern – wir empfehlen daher, Änderungen rechtzeitig an das Hauptzollamt zu melden.
Wann Sie das Fahrzeug selbst abmelden sollten
Wenn Sie das Fahrzeug nach dem Verkauf an einen Privatkäufer übergeben, ist der Käufer für die Ummeldung verantwortlich. In diesem Fall sollten Sie das Fahrzeug selbst abmelden, um eine Haftung für mögliche Verkehrsverstöße des Käufers zu vermeiden.
Beim Verkauf an einen gewerblichen Ankäufer entfällt dieses Risiko vollständig, weil wir die Abmeldung direkt übernehmen und Eigentümer des Fahrzeugs werden.
Fahrzeug mit Saisonkennzeichen verkaufen
Bei einem Saisonkennzeichen ist das Fahrzeug nur während eines festgelegten Zeitraums zugelassen. Der Verkauf außerhalb dieses Zeitraums ist möglich – die Abmeldung ist dann einfacher, weil bereits eine Stilllegung erfolgt ist.
Auch während der Saison können Sie das Fahrzeug angemeldet verkaufen – wir übernehmen die Abmeldung für Sie, unabhängig vom Kennzeichentyp.
Angemeldet verkaufen mit laufender HU
Wenn Ihr Fahrzeug eine gültige HU hat, ist der Verkauf noch einfacher. Für den Käufer ist eine gültige HU ein wichtiger Kaufanreiz und drückt den Preis nicht.
Bei abgelaufener HU kaufen wir das Fahrzeug dennoch an – die Bewertung erfolgt marktgerecht, mit einem entsprechenden Abschlag. In manchen Fällen lohnt sich eine neue HU vor dem Verkauf, in anderen nicht. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
Rückgabe der Kennzeichen bei Privatverkauf
Wenn Sie das Fahrzeug privat verkaufen, müssen Sie die Kennzeichen nicht zurückgeben – sie bleiben bei Ihnen. Der Käufer meldet das Fahrzeug neu an und erhält in der Regel neue Kennzeichen.
Auf Wunsch können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren lassen oder Ihr altes Kennzeichen zur Entstempelung bei der Zulassungsstelle abgeben.
Was passiert, wenn das Fahrzeug vor der Abholung liegenbleibt?
Wenn das Fahrzeug zwischen Angebotsannahme und Abholung liegenbleibt – etwa wegen eines Defekts – ist das kein Problem. Wir holen das Fahrzeug auch nicht fahrbereit mit eigenem Abschlepptransport ab.
Der Festpreis, den wir Ihnen angeboten haben, gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug bei der Übergabe noch fahrbereit ist. Keine Nachverhandlung, keine Überraschungen.
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Häufige Fragen – Auto angemeldet verkaufen
Alles, was Sie wissen sollten
Kann ich mein Auto angemeldet verkaufen?
Ja. Sie können Ihr Auto angemeldet verkaufen – wir übernehmen die Abmeldung kostenlos bei der Zulassungsstelle.
Was kostet die Abmeldung?
Die Abmeldung ist für Sie kostenlos. Wir übernehmen sämtliche Kosten und Formalitäten.
Wie lange dauert die Abmeldung?
In der Regel 1 bis 2 Werktage. Die Abmeldebestätigung erhalten Sie umgehend nach Bearbeitung.
Was passiert mit meiner Versicherung?
Die Versicherung endet automatisch mit der offiziellen Abmeldung. Bei vielen Versicherern genügt die Abmeldebestätigung als Kündigungsnachweis.
Muss ich mein Kennzeichen behalten?
Nein. Wir behalten die Kennzeichen für die Abmeldung. Auf Wunsch können Sie Ihr Wunschkennzeichen reservieren lassen.
Kann ich mein Auto während der Verkaufsphase noch fahren?
Ja. Solange Sie das Fahrzeug angemeldet haben und der Verkauf noch nicht abgeschlossen ist, können Sie es weiter nutzen.
Was passiert mit meiner Kfz-Steuer?
Die Kfz-Steuer wird tagesgenau bis zum Abmeldedatum berechnet. Eine bereits gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Kann ich ein Fahrzeug mit abgelaufener HU angemeldet verkaufen?
Ja. Auch mit abgelaufener HU kaufen wir das Fahrzeug an – die Bewertung erfolgt marktgerecht.
Bekomme ich die Kennzeichen zurück?
Auf Wunsch senden wir Ihnen die entstempelten Kennzeichen nach der Abmeldung zu.
Was passiert, wenn das Auto vor der Abholung liegenbleibt?
Kein Problem. Wir holen das Fahrzeug auch nicht fahrbereit ab – zum vereinbarten Festpreis ohne Nachverhandlung.
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